Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen

Ein Todesfall wirft für die Angehörigen viele sehr individuelle Fragen auf. Fragen, die uns häufig gestellt werden, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht den Anspruch einer Rechtsberatung erfüllen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Das sollten Sie unbedingt wissen!

Die Angehörigen haben das Recht zu entscheiden, welches Bestattungsunternehmen benachrichtigt werden soll. Dies ist völlig unabhängig von Wohnort, Sterbeort oder Bestattungsort der verstorbenen Person. Unser Leistungs- und Kostenspektrum ist stets unverändert, ganz gleich in welcher Gemeinde unserer Region wir die Gestaltung und Organisation der Bestattung übernehmen.

Auf welchem Friedhof kann ich bestattet werden?
In der Regel kann der Beisetzungsort eines Verstorbenen frei bestimmt werden (z.B. am Wohnort der Kinder bzw. Hinterbliebenen), jedoch wird hier ein Auswärtigen Zuschlag von der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Gerne stehen wir Ihnen hier unterstützend zur Seite. Ist der Verstorbene jedoch mit Zweitwohnsitz im Beisetzungsort gemeldet, entfällt der Zuschlag der bis zu 100% betragen kann.
Darf ich auch in meinem eigenen Garten beerdigt werden?
Nein, in Deutschland besteht ein so genannter "Friedhofszwang", das bedeutet, dass alle Särge und Urnen auf dem Friedhof beigesetzt werden müssen.
Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist vom Gesetzgeber nicht gestattet, da in Deutschland Bestattungspflicht auf dem Friedhof besteht. Durch die aktuellen Entwicklungen der vergangenen Jahre, unter anderem im europäischen Ausland, steht dieser Friedhofzwang der Urne zur Diskussion. Im Zuge der raschen Wandlung der Friedhofs- und Bestattungskultur ist daher eine Änderung dieser Regelung in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen.
Was bedeutet Ruhefrist und wie lange ist diese?
Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt bei Urnen mindestens 15 Jahre und bei Erdbestattungen mind. 20 bzw. 25 Jahre.
Was passiert nach der Ruhefrist, was heißt ein Grab abräumen?
Ist die Ruhefrist abgelaufen, wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben. Es müssen die Pflanzen, der Grabstein inkl. Fundament abgeräumt werden. Die Gemeinde ebnet dann den Boden und sät Rasen ein. Die Gebeine und die Aschenkapsel verbleiben im Boden. Gerne können wir für Sie das Abräumen des Grabes auf den Friedhöfen in Gärtrigen, Aidlingen, Nurfringen und Deckenpfronn -gegen Entgelt übernehmen.
Was passiert mit den Urnen in den Urnenwänden nach Ablauf der Ruhefrist?
Nach Ablauf der Ruhezeit als auch der Nutzungszeit werden die Urnen aus den Nischen in einer anonymen Urnenreihen- oder Sammelgrabstätte beigesetzt. Dies ist abhängig von der jeweiligen Satzung der Gemeinde.
Darf ein Verstorbener auch zu Haus aufgebahrt werden?
Ja, der Verstorbene darf maximal 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Selbst wenn der Tod in einem Seniorenheim oder Krankenhaus eingetreten ist, kann von uns eine Überführung zu Ihnen nach Hause durchgeführt werden.
Wie schnell muss der Verstorbene beerdigt werden?
Der Verstorbene sollte, muss aber nicht innerhalb von 4 Tagen beigesetzt werden. Eine Beisetzung ist erst nach 48 Stunden möglich.
Darf man Tote anfassen? Können auch Angehörige den Verstorbenen anziehen?
Dagegen sprechen nur ganz wenig Einwände, sodass auch Angehörige beim Anziehen ihres Verstorbenen dabei sein und mithelfen können. Eine Ausnahme bilden meldepflichtige Krankheiten oder andere Umstände, in denen von Verstorbenen Gefahren ausgehen.
Darf ich etwas mit in den Sarg geben?
Persönliche Sargbeigaben sind Zeichen der Liebe und des Gedenkens. Sie sind in unserer Bestattungskultur durchaus üblich und gestattet.
Welche Kleidung darf dem Verstorbenen angezogen werden?
Eigene Kleidung ist erlaubt - gerne die Lieblingskleidung.
Kann man bei der Einäscherung mit dabei sein?
Ja, die Krematorien bieten dies an. Wir übernehmen gerne die Terminabsprache für Sie.
Ist in der Urne wirklich die Asche meines Angehörigen?
Ja, auf jeden Sarg wird vor der Einäscherung ein Schamottstein gelegt, der die Einäscherungsnummer enthält, die auch auf die bereitgestellte Urne eingeprägt und im Kremationsbuch vermerkt ist. Ein Kremationsofen kann immer nur einen Sarg zur Einäscherung aufnehmen.
Zahle ich beim Bestatter mehr für Traueranzeigen, Blumen usw. als bei der Zeitung und beim Floristen direkt?
Nein, für den Kunden kostet es gleich viel, egal, ob er die Traueranzeige beim Bestatter oder bei der Zeitung direkt aufgibt.
Wie sieht der Ablauf einer Beerdigung aus?
Finden Sie sich ca. 20 bis 30 Minuten vor dem Beginn der Trauerfeier auf dem Friedhof ein. Die nächsten Angehörigen sitzen in der ersten und zweiten Bankreihe. Nach dem Gottesdienst wird der Sarg bzw. die Urne von den Trägern zum Grab gebracht. Hinter dem Sarg / Urne folgt der Pfarrer, dann die Angehörigen und die übrigen Trauergäste. Nach den Worten des Pfarrers treten die engsten Familienangehörigen des Verstorbenen ans Grab, danach die übrigen Trauergäste. Die Angehörigen bleiben - falls gewünscht - bis zuletzt am Grab. Falls Sie keine Beileidsbezeugungen am Grab wünschen, stellen Sie sich etwas abseits sodass die übrigen Trauergäste nicht an Ihnen vorbeigehen müssen.
Wie lange dauert eine Trauerfeier?
In der Regel dauert eine Trauerfeier um die 30 - 45 Minuten.
Bringe ich Blumen zu einer Trauerfeier mit, auch wenn im Anschluss eine Feuerbestattung stattfindet?
Sofern in der Todesanzeige nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Familie anstelle von Blumen lieber eine Spende wünscht, können sie jederzeit Blumen zur Trauerfeier mitbringen. Die Blumen drücken ihre Wertschätzung und Freundschaft gegenüber dem Verstorbenen aus. Sie werden im Anschluss zum Grab gebracht, auf dem zum späteren Zeitpunkt die Urnenbeisetzung erfolgt. Weißt die Familie jedoch explizit darauf hin, dass anstelle der Blumen eine Spende zugunsten einer bestimmten Einrichtung gewünscht wird, sollten Sie Rücksicht auf diesen Wunsch nehmen und ihn akzeptieren.
Kondolieren / Beileidsbezeugungen

Durch das Kondolieren wird das Mitgefühl mit den Hinterbliebenen eines Verstorbenen ausgedrückt. Um die richtigen Worte zu finden, sollte auf die individuelle Situation und die Angehörigen eingegangen werden.

  • Grundsätzlich sollten Sie so persönlich wie möglich kondolieren. Versuchen Sie eigene Worte handschriftlich zu verfassen.
  • Es geht nicht um große, dichterische Worte: Formulieren Sie ruhig in Ihren eigenen Worten was Sie an dem Todesfall betroffen macht.

Häufig erwarten die Hinterbliebenen keine großen Worte. Zuhören ist Ihnen viel wichtiger, denn dies vermittelt das Gefühl, verstanden und mit der Trauer angenommen zu werden. Trauer und Leid ist eine Gefühlssache, daher sollte Trost das Herz und nicht den Kopf zu erreichen versuchen. Tränen sind manchmal wichtiger als Worte. Die Hinterbliebenen sind in den Zeiten der Trauer durch Ihre Gefühle verunsichert - die Trauer ist individuell - es gibt keine Standards - jeder Mensch trauert anders. Wenn angekündigt wurde, dass von Beileidsbekundungen am Grab abzusehen ist, sollten sie diesen Wunsch bitte respektieren.

Wer geht alles zum Trauerkaffee / Gedenkkaffee / Leichenschmaus?
Wurden Sie zum Trauerkaffee nach der Trauerfeier direkt eingeladen, sollten Sie dieser Einladung - sofern es Ihnen möglich ist - nachkommen. So können Sie Ihre Anteilnahme, Wertschätzung und Verbundenheit gegenüber dem Verstorbenen ausdrücken. Falls es Ihnen aus privaten oder beruflichen Gründen nicht möglich ist, geben Sie den Angehörigen Bescheid oder lassen Sie sich entschuldigen. Das Beisammensein nach der Trauerfeier stellt für die Angehörigen einen wichtigen Teil ihrer Trauerarbeit dar und wirkt sehr tröstend.
Wer muss die Bestattungskosten übernehmen?
Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen haben das Recht und die Pflicht, die Bestattung zu organisieren und die anfallenden Bestattungskosten zu tragen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen oder Wünsche hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen, so entscheiden die nächsten Angehörigen über Art und Umfang der Bestattung. Sind keine Angehörigen zu ermitteln wird die Bestattung vom Ordnungsamt oder Sozialamt übernommen.
Zahlt die Krankenkasse noch ein Sterbegeld?
Nein, seit 2004 gibt es kein Sterbegeldzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen mehr. Seitdem ist es umso wichtiger, im Rahmen einer Bestattungsvorsorge privat vorzusorgen.
Müssen Kinder die Bestattungskosten übernehmen?
Ja, Kinder müssen die Bestattung der Eltern bezahlen, auch wenn kein Kontakt bestand. Dies gilt auch, wenn die Kinder das Erbe ausschlagen. Wer zahlt die Kosten einer Bestattung, wenn kein Geld da ist? Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine eigene Bestattungsvorsorge abgeschlossen wurde und kein naher Angehöriger die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Ausführung, eine anonyme - namenlose Bestattung gewählt. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese die Bestattungskosten übernehmen, ob sie wollen oder nicht. Diese Angehörige haben aber die Möglichkeit beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, es werden aber nur bestimmte pauschalen bezahlt, eine 100%ige Kostenübernahme erfolgt nicht.
Warum ist eine Sterbegeldversicherung oder Treuhandeinlage für mich wichtig?
Die Sterbegeldversicherung oder Treuhandeinlage bietet einen reinen Todesfallschutz. Sie entlasten damit Ihre Hinterbliebenen bei der Finanzierung der Bestattung.
Kann man die Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für die Bestattung eines nahen Angehörigen stellen eine außergewöhnliche Belastung dar, soweit sie nicht durch den Nachlass oder durch Dritte (Sterbegeldversicherung) gedeckt sind. Der Vorteil ist die Minderung des zu versteuernden Einkommens. Eine 100%-ige Rückerstattung erfolgt nicht.
Wie schnell müssen Versicherungen über den Tod informiert werden?
Lebens- und Unfallversicherungen müssen in der Regel innerhalb von 48 Stunden vom Tod des Versicherungsnehmers informiert werden - den genauen Zeitpunkt lesen Sie bitte in Ihren Vertragsbedingungen nach.
Worauf sollte man bei der Erstellung eines Testaments achten?
Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und keine Kosten hierfür verursachen, kann man ein eigenhändiges Testament errichten. Es muss komplett mit der Hand geschrieben und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Ferner sollte es Ort und Datum beinhalten und mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschrieben sein. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, etwa in einem gemeinschaftlichen Testament, einem Erbvertrag oder einer Verfügung. Die Formvorschriften sind strikt einzuhalten. Auch bezüglich des Inhalts muss der Wortlaut eindeutig gewählt werden, damit an der Auslegung keine Zweifel bestehen. Im Zweifel ist es sinnvoll, sich hierbei vom Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Die Erstellung eines Testaments beim Notar gibt zudem noch die Sicherheit, ein formgültiges Testament errichtet zu haben, dessen Auffindbarkeit durch die Eintragung - nur der Errichtungsdaten nicht auch des Inhalts - im Testamentsregister der Notariatskammer sichergestellt ist. Besteht kein Testament erben bei verheirateten kinderlosen Ehepaaren vorhandene Geschwister bzw. Halbgeschwister.
Was geschieht mit den Berechtigungen und Verpflichtungen des Verstorbenen?
Alle Verpflichtungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten eingegangen ist, gehen auf die Erben über und müssen nach dem Ableben entweder geändert, gelöscht oder gekündigt werden. Davon können alle Arten von Verträgen, z.B. Mietverträge, Mitgliedschaften bei Organisationen und Vereinen usw. betroffen sein. Auch die Änderung der Kfz-Zulassung darf nicht vergessen werden. Ein Großteil dieser Abmeldungen kann bei der Abwicklung eines Sterbefalls von uns übernommen werden.
Kann ich meine Bestattung schon vorher regeln?
Ja, durch die so genannte Bestattungsvorsorge. Diese kann man für sich selbst oder für dritte Personen angelegt werden. Der eine Teil ist die Festlegung der Bestattungsform, die Wünsche für die Trauerfeier und die Aufnahme der Daten für die spätere Beurkundung. Der zweite Teil ist die finanzielle Absicherung der Bestattung durch Treuhandkonten oder Versicherungen.
Was ist eine Patientenverfügung und wann wird sie angewendet?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung darüber, wie weit eine medizinische Behandlung gehen soll und darf, wenn eine schwere, nach ärztlichem Ermessen unabwendbar zum Tod führende Krankheit vorliegt und gleichzeitig der Patient nicht mehr "einwilligungsfähig" ist. Sie kann insbesondere detailliert darlegen, welche medizinischen Maßnahmen in einem solchen Fall ausgeschlossen sein sollen und wann lediglich für Schmerz- und Beschwerdefreiheit gesorgt werden soll.
Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht werden Lebenspartner, Kinder oder andere Personen ermächtigt, im Namen des Verfassers zu handeln, wenn dieser selbst dazu nicht in der Lage ist z. B. wegen Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen. Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines amtlichen Betreuers, der an der Stelle des Betroffenen entscheidet, entfällt. Wenn Angehörige nicht wissen, dass eine Vollmacht existiert, besteht die Gefahr, dass ein Betreuer bestellt wird, obwohl sich der Betroffene dies anders gewünscht hätte. Dies lässt sich durch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK) www.vorsorgeregister.de verhindern. Über das Internet oder den Postweg geht die Meldung ans Register. Die nötigen Formulare können telefonisch oder per Internet angefordert werden.
Wer ist für die Beerdigung zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach den einzelnen Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. In Baden-Württemberg sind dies die Angehörigen (Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und zuletzt Enkelkinder).
Wer hat bei einem überschuldeten Nachlass die Beerdigungskosten zu tragen?
Beerdigungskosten sind von den Erben zu tragen. Ist der Nachlass überschuldet und schlagen alle Erben aus, müssen die Angehörigen trotzdem die Kosten der Bestattung tragen.
Müssen Testamente abgegeben werden?
Ja, sämtliche Dokumente, die auch nur möglicherweise ein Testament sein können, müssen beim Nachlassgericht abgegeben werden. Verstößt man gegen diese Pflicht, kann das strafbar sein ("Urkundenunterdrückung").
Muss ich die Annahme der Erbschaft ausdrücklich erklären?
Nein, das deutsche Erbrecht sieht vor, dass das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod von selbst auf den Erben übergeht und er sich innerhalb einer bestimmten Frist von der Erbschaft durch Ausschlagen befreien kann. Verstreicht die Ausschlagungsfrist, führt das automatisch zur Annahme, auch ohne Annahmeerklärung. Das gleiche gilt, wenn der Erbe die Erbschaft durch sein bloßes Verhalten angenommen hat, z.B. wenn er während der Ausschlagungsfrist Nachlassgegenstände veräußert.
Wo kann ich die Erbschaft ausschlagen?
Die Ausschlagungserklärung muss beim zuständigen Nachlassgericht eingehen.
Was kostet eine Bestattung?

Die Organisation einer Bestattung ist immer eine höchst individuelle Angelegenheit. Deshalb kann niemand pauschal sagen, was eine Bestattung kostet und wie sie zu organisieren ist. Denn: Jede Bestattung soll nach den persönlichen Ansprüchen ausgerichtet werden. Hier stehen wir den Angehörigen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Nach dem Trauergespräch erstellen wir gemäß den Wünschen und Vorstellungen der Angehörigen eine individuelle Kostenzusammenstellung. Diese Zusammenstellung erhalten die Angehörigen für ihre Unterlagen. Die Kosten einer Bestattung setzten sich in ca. wie folgt zusammen:

Grabgebühren der Gemeinde

  • Bestattungsgebühren (z.B. Grabaushub)
  • Kosten des Grabes bzw. Verlängerung des Nutzungsrechtes
  • Benutzung der Aussegnungshalle inkl. Aufbahrungsraum

Die jeweiligen Gebührensatzungen der Gemeinde sind wie folgt ersichtlich:

Unsere Kosten:

Versorgung und Überführung des Verstorbenen einschließlich aller fachlichen und sachlichen Leistungen, Kondolenzbuch zuzüglich Sargauswahl Fremdleistungen / Sonstige Kosten: Blumenschmuck, freier Trauerredner falls man keiner Kirche angehört, Organistengebühren, Arztgebühren, Urkunden, Traueranzeigen, Briefmarken, Stein-, Holz-, oder Edelstahl-Grabmal Private Kosten: z. B. Trauerkleidung, Gaststätte / Gedenk-Kaffee Nach der Beerdigung erstellen wir gemäß der Absprachen eine detailliere Rechnung mit allen von uns erbrachten Leistungen oder in Ihrem Namen bestellten Fremdleistungen. Bei Fremdleistungen erhalten Sie immer eine Rechnungskopie zum Vergleich, evtl. von uns in Ihrem Auftrag abgerufene Sterbegeldversicherungen werden mit den entstehenden Kosten verrechnet. Die Gesamtkosten einer Feuerbestattung belaufen sich auf ca. 5.000,- - 8.000,- Euro. Die Gesamtkosten für eine Erdbestattung liegen bei ca. 7.000,- - 10.000,- Euro je nach Art und Umfang der gewünschten Leistungen. Bei einer Erdbestattung im Familien- bzw. Doppelgrab liegen die Gemeindegebühren bei ca. 50% der gesamten Bestattungskosten. Hinzu kommen noch die Grabpflegekosten pro Jahr von ca. 500,- Euro für die jeweilige Ruhezeit von bis zu 25 Jahren pro Belegung.

Zum Seitenanfang