
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert, das Einverständnis der Angehörigen vorausgesetzt. Für eine Feuerbestattung wird grundsätzlich ein Sarg benötigt. Die/Der Verstorbene wird im Sarg eingebettet und im Krematorium mit dem Sarg eingeäschert.
Bei einer Feuerbestattung gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung. Man unterscheidet hier zwischen einem Urneneinzel- oder Urnendoppel-Grab, einem Anonym-Grab, in Gärtringen gibt es noch die Möglichkeit von einem Rasengrab oder die Beisetzung auf See (Nord- oder Ostsee, Bodensee oder Weltmeere) sowie Wald- und Wiesengrab.
Der Werdegang ist bei allen Möglichkeiten der gleiche. Es findet eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle statt und der Verstorbene wird dann in einem Krematorium eingeäschert und als Urne beigesetzt. Alternativ kann es auch eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung sein.
Der Ablauf der Trauerfeier kann frei gewählt werden, muss jedoch im Rahmen der jeweiligen Satzung der zuständigen Gemeinde liegen.

